SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP haben den Koalitionsvertrag präsentiert, jetzt läuft quer durch alle Branchen die Auswertung. Das Bekenntnis zur Klimaneutralität steht klar im Zentrum und soll zukünftig den Fixpunkt für das Handeln aller Akteure bilden. Für die Energiewirtschaft zeichnet sich unter anderem eine positive Perspektive beim zukünftigen Einsatz von Wasserstoff ab. Den Ausbau Erneuerbarer Energien und einen intensiveren Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern vor Ort schreiben sich die Koalitionäre ins Pflichtenheft. Die Thüga Aktiengesellschaft gibt eine erste Einschätzung aus Sicht der kommunalen Energie- und Wasserversorger.

  • Bekenntnis zur Klimaneutralität bis 2045 bildet Dreh- und Angelpunkt des neuen Koalitionsvertrags.
  • Zügiger Markthochlauf von Wasserstoff zur CO2-Minderung wird erforderlich.
  • Erdgas ist als Übergangstechnologie für die Energiewende unverzichtbar.
  • Sehr ambitionierter Ausbau der Erneuerbaren Energien angestrebt.

 

„Der neue Koalitionsvertrag steht unter dem Leitmotiv des Klimaschutzes. Ein klares Bekenntnis der neuen Bundesregierung und ein wichtiger Kompass für alle Akteure, die mit der Umsetzung betraut sind. In der Thüga-Gruppe teilen wir diese Überzeugung und stehen mit rund 100 regionalen Energie- und Wasserversorgern bereit, diesen Wandel vor Ort aktiv mitzugestalten”, sagt Michael Riechel, Vorsitzender des Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft.

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Als Umsetzer der Energiewende vor Ort haben auch die Stadtwerke und Kommunen den Koalitionsvertrag mit Spannung erwartet. https://www.thuega.de/vorortwende/

„Es ist entscheidend, dass der Fortschritt, den wir nun in Deutschland wagen, mit dem angekündigten Tempo eintritt und auch zum Erfolg in Sachen Klimaschutz führt. Wir wollen und werden dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Dafür wünschen wir uns aber, dass weitere Präzisierungen unter Einbindung der Stadtwerke und Kommunen erfolgen.”

Einsatz von Gasen

Die wichtige Rolle von Gasen in der Klima- und Energiewende wird im Koalitionsvertrag in mehrfacher Hinsicht bestätigt. Ganz explizit wird Erdgas als unverzichtbar für den Übergang in ein zukünftiges Energiesystem aufgeführt. Gaskraftwerke, die in diesem Zusammenhang neu gebaut werden müssen, sollen H2-ready sein, das heißt von Beginn an auch für den Betrieb mit Wasserstoff vorbereitet sein. Bis die Versorgungssicherheit mit Erneuerbaren Energien erfüllt werden kann, sind nach Überzeugung der künftigen Bundesregierung neue Gaskraftwerke notwendig, können an bestehenden Kraftwerksstandorten entstehen und vorhandene Infrastruktur nutzen.

„Dass Erdgas als Übergangstechnologie festgeschrieben wurde, ist ein richtiges und für unsere Branche wichtiges Zeichen”, sagt Michael Riechel. „Denn es kann und wird keinen harten Schnitt zwischen alter und neuer Energiewelt geben, sondern eine Transformation. Auch wenn wir schon heute gemeinsam mit unseren Partnerunternehmen an einer wasserstofftauglichen Infrastruktur und Lösungen mit Wasserstoff arbeiten, brauchen wir dringend Planungssicherheit für die Unternehmen, um den Wandel auch wirtschaftlich zu meistern und die Versorgungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger zu sichern.”

Markthochlauf von Wasserstoff

Laut Koalitionsvertrag wird Wasserstoff als Energieträger einen wesentlichen Beitrag zur CO2-Minderung und für mehr Klimaschutz leisten. Aus Sicht der Thüga kann Wasserstoff über alle Sektoren hinweg eine tragende Rolle übernehmen. Der Einsatz in der Energieversorgung, insbesondere im Wärmebereich, sollte aber noch deutlich gestärkt werden. Denn ohne klimaneutrale Moleküle wird die Wärmewende nicht gelingen können. In Deutschland existiert eine weitläufige Gasinfrastruktur, die kurzfristig und mit geringem Aufwand genutzt werden kann und den Wasserstoff bis zu den Bürgerinnen und Bürgern transportiert. Von der Politik wird dieser Aspekt bis dato aber noch zu wenig in Betracht gezogen – hier wünschen wir uns eine entsprechende Flankierung.

Ausbau Erneuerbarer Energien

Die künftige Bundesregierung plant den massiven Ausbau der Erneuerbaren Energien und setzt bei steigendem Verbrauch für 2030 das sehr ambitionierte Ziel von einem 80%igen Anteil Erneuerbarer Energien am Strom. Diese Zielsetzung ist genauso zu begrüßen wie die erklärte Absicht, die Planungs- und Genehmigungsverfahren erheblich zu vereinfachen.

Erreicht werden soll dies unter anderem durch eine 2%-Flächenausweisung für Wind, eine PV-Pflicht auf gewerblichen Neubauten sowie als Regel bei privaten Neubauten, Vorrang für Erneuerbare Energien bei Schutzabwägungen, Beschleunigung von Netzanschlüssen und Zertifizierungen sowie Überprüfung von Ausschreibungspflichten und Leistungsdeckeln. Die Pläne der Ampelkoalition sind sehr ambitioniert. Voraussetzung für die Zielerreichung wird nach Ansicht der Thüga jedoch sein, dass der Stromnetzausbau – gerade auch auf der Verteilnetzebene – mithalten kann und die Verteilnetzbetreiber über die Regulierung in die Lage versetzt werden, diese Investitionen zu stemmen. Zu Recht spricht sich der Koalitionsvertrag daher für attraktive Investitionsbedingungen im Netzbereich aus, die auch im EU-Vergleich bestehen können.

Energiewende ist eine Vorortwende

„Neben allen harten Fakten, die es im Hinblick auf die Energieversorgung und Versorgungssicherheit im Koalitionsvertrag zu erfassen gilt, vermissen wir einen Aspekt besonders: ein kommunales Empowerment – die Einbeziehung und Verantwortung der Kommunen und ihrer Stadtwerke bei der Entwicklung und praktischen Umsetzung aller erforderlichen Regularien und Maßnahmen”, betont Michael Riechel. „Denn sie sind die Gestalter der Energiewende vor Ort, kennen die lokalen und regionalen Gegebenheiten und die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger.”

Der Koalitionsvertrag spricht sich für ein kooperatives Miteinander mit den Kommunen aus. Ziel sind leistungsfähige Kommunen mit einem hohen Maß an Entscheidungsfreiheit vor Ort, eine verlässliche öffentliche Daseinsvorsorge, eine starke Wirtschaft und eine engagierte Zivilgesellschaft. „Da nehmen wir die Politik gerne beim Wort und bringen uns mit unseren Partnerunternehmen weiter in den Dialog und die Ausgestaltung ein”, sagt Michael Riechel. „Dieser Aspekt ist auch deshalb so wichtig, weil wir die Bürgerinnen und Bürger bei der Energie- und Klimawende mitnehmen müssen. Bei allem, was wir planen und gemeinsam machen, müssen wir technologieoffen sein und Maßnahmen bezahlbar und sozialverträglich umsetzen.”

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