Ab dem Jahr 2045 dürfen die Energieversorger nur noch klimaneutrale Brennstoffe durch ihre Netze leiten. Unter Deutschlands Straßen, Vorgärten und Parkplätzen nimmt deshalb gerade eine umfassende Transformation Fahrt auf: die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung.

Auf eine Länge von rund 560.000 Kilometern bringen es die deutschen Gasverteilnetze. Zusammen sind sie damit rund elfmal so lang wie das Netz aus Autobahnen und Bundesstraßen. Die Gasleitungen versorgen derzeit über 21 Millionen Haushalte mit Heizenergie. Dazu kommen etwa 1,8 Millionen Endabnehmer aus dem Indus-trie- und Gewerbesektor. Diese nutzen das Erdgas vor allem  für ihre Produktions- und Betriebsprozesse. Spätestens am 1. Januar 2045 ist damit Schluss. Ab dann dürfen Energieversorger nur noch Brennstoffe wie klimaneutrales Methan oder Wasserstoff hindurchleiten. So steht es im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG).

Transformationsplanung für jedes Wärmenetz

Die Leitplanken der Dekarbonisierung der Wärmeversorgung bilden das Wärmeplanungsgesetz (WPG) und das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Städte und Gemeinden müssen in ihrer Kommunalen Wärmeplanung (KWP) festlegen, wo bestehende Netzabschnitte künftig für Wasserstoff genutzt werden und wo in neu aufgebauten Wärmenetzen heißes Wasser fließen wird. Einer Drehscheibe gleich stehen die Versorger im Mittelpunkt: Sie liefern den KWP-Entscheidern in den Kommunen oder deren Dienstleistern belastbare Zahlen, Daten, Fakten zu ihren Netzen. Andere sind in die KWP als Sparringspartner eingebunden. Zudem müssen Versorger für Wärmenetz- und Wasserstoffnetzausbaugebiete eine Transformationsplanung erstellen, die den Weg zur schrittweisen Dekarbonisierung der Wärmeversorgung erläutert.

Immer der Wärme nach

Die Transformationspfade sollten sich deshalb an den vier Wärmeversorgungsgebieten des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) orientieren: Wärmenetzgebiete, in denen ein Wärmenetz besteht oder geplant ist und einen erheblichen Teil der Letztverbraucher versorgt. Gebiete für dezentrale Wärmeversorgung, die überwiegend nicht per Wärme- oder Gasnetz versorgt werden sollen, sondern etwa mit Wärmepumpen oder Pelletöfen. In beiden Fällen dürften die Gasnetze in Zukunft erheblich weniger ausgelastet, gegebenenfalls sogar überhaupt nicht mehr benötigt werden. In Wasserstoffnetzgebieten, wo die Wärmeerzeugung über ein (geplantes oder bestehendes) Wasserstoffnetz läuft, bietet sich die entsprechende Umstellung der Gasnetze an.

In den sogenannte Prüfgebieten ist die Lage aktuell noch unklar. Entweder, weil die erforderlichen Umstände für eine Klassifizierung in eine der drei anderen Wärmeversorgungsgebiete noch nicht bekannt sind. Oder weil ein erheblicher Anteil der Letztverbraucher auf andere Art mit Wärme versorgt werden soll, etwa leitungsgebunden durch grünes Methan. In diesem Fall bietet sich die Umstellung auf ein klimaneutrales Methannetz an.

Das Interview ist im Thüga-Geschäftsbericht 2024 erschienen – hier finden Sie mehr Informationen