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Wasser: Lebensquell, knappes Gut und bei Preisen heiß diskutiert. Als Grundlage für eine faire Eigenkapitalverzinsung beim Wasser hat Thüga ein neues, unabhängiges Gutachten angestoßen.
Anders als für Strom- und Gasnetze existieren für die Wasserversorgung keine Vorgaben für eine angemessene Eigenkapitalverzinsung. Trotzdem müssen Stadtwerke eine Vergütung für das in diesem Bereich gebundene Kapital in den Preisen mit umlegen, um langfristig die Versorgung sicherzustellen, in diesen Bereich zu investieren und die Kosten für die Bereitstellung von Kapital zu decken. Denn neben den Fremdkapitalgebern, die eine Vergütung in Form von Zinsen erhalten, erwarten die Eigenkapitalgeber ebenfalls eine Gegenleistung für ihr im Unternehmen gebundenes Kapital. Sie wird über die Höhe der Überschüsse in den Geschäftsfeldern erwirtschaftet.
Thüga hat gemeinsam mit großen Wasserversorgungsunternehmen sowie BDEW und VKU eine Neuauflage des bestehenden Eigenkapital-Gutachtens von 2012 angestoßen. Ersteller ist das Beratungsunternehmen NERA. „Das Gutachten berücksichtigt aktuelle Parameter wie Zinsen-Marktrendite und Inflation“, sagt Antje Bruning, Controlling. „Die Ergebnisse haben die Einschätzung von Thüga bestätigt.“ Martin Gehringer, Thüga-Kompetenzteam Vertrieb & Marketing, ergänzt: „Das NERA-Gutachten ist wichtig als wissenschaftliche, unabhängige Basis, mit der wir zeigen: Eine angemessene Eigenkapitalverzinsung empfehlen nicht nur wir als Thüga, sondern sie ist auch nach objektiven Maßstäben erforderlich, um eine sichere Wasserversorgung unter sich verändernden Rahmenbedingungen wie dem Klimawandel zu gewährleisten.“
Die Argumentation der Studie als Ass im Ärmel zu haben, ist wichtig, denn Trinkwasser hat eine sehr hohe Qualität. Diese dauerhaft bereitzustellen, kostet die Unternehmen viel Geld. In der öffentlichen Wahrnehmung sieht das anders aus: „Die Leute scheuen sich nicht, teures Sprudelwasser zu kaufen, wollen aber für Leitungswasser nichts ausgeben“, sagt Gehringer. Dabei streben die Unternehmen lediglich an, kostendeckend zu arbeiten. Die Eigenkapitalverzinsung stellt dabei einen Kostenfaktor dar, der mit den Umsatzerlösen zu decken ist. Bruning erklärt: „Die Thüga-Wasserversorger stehen im Spannungsfeld mit rein kommunalen Betrieben, die eine Gebührenstruktur haben und teilweise kostenunterdeckend arbeiten.“ Trotzdem vergleiche die Kartellbehörde die Preise mit den Gebühren, was dazu führe, dass bei einigen Thüga-Partnerunternehmen die Höhe der Wasserpreise kritisch bewertet wird.
„Das Gutachten bietet uns wichtige Anhaltspunkte für unsere Wasserpreiskalkulation“, sagt Simon Herrmann, Leiter Asset Management Wasser & Abwasser bei der badenovaNETZE. Wir schaffen damit eine transparente Grundlage in unserer Kalkulation für eine mögliche Überprüfung.“ Was können die Wasserversorger aus der Thüga-Gruppe noch tun? „Wir empfehlen, sich den Wasserpreis generell anzusehen und zu optimieren“, sagt Gehringer. „Dabei unterstützen wir gerne.“ Zum Beispiel mit dem Preiskalkulations-Tool Wasser, in dem die Erkenntnisse des aktuellen NERA-Gutachtens hinterlegt sind – für noch mehr Sicherheit in der Preiskalkulation.