Die flächendeckende kommunale Wärmeplanung wird das zentrale und rechtsverbindliche Instrument, um die klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Die Auswirkungen auf die Kerngeschäftsfelder von Energieversorgern sind erheblich. Der Thüga-Leitfaden „Vorbereitung auf die Gestaltung der Kommunalen Wärmeplanung“ bietet Orientierung.

Die Wärmewende steht mit einem Anteil von aktuell 17 Prozent erneuerbarer Energie erst am Anfang. Bis 2030 sollen es schon 50 Prozent sein, Ziel ist die Klimaneutralität bis 2045. Um diese Ziele zu erreichen, arbeitet die Bundesregierung daran, eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung (KWP) 2023 einzuführen. Ein Diskussionspapier für das Rahmengesetz befindet sich derzeit in Konsultation und wurde von Branchen und Verbänden begrüßt. Ist das Rahmengesetz 2023 in Kraft getreten, sollen 2026 die Stadt- oder Gemeinderäte in größeren Kommunen verbindliche Wärmepläne beschließen. Ein Wärmeplan beinhaltet eine Bestands- und Potenzialanalyse, ein Zielszenario für die Jahre 2030 und 2045 sowie eine Wärmewendestrategie mit konkreten Maßnahmen zur Umsetzung. „Es wird verpflichtend sein, diese festgelegten Maßnahmen umzusetzen“, betont Alexander Hellmann vom Thüga-Kompetenzteam Erzeugung. „Dazu werden der regulatorische Rahmen und Förderregime angepasst – Stichwort Anschlussvorrang für Fernwärme, Neuregelungen zu Bau- und Flächennutzungsplänen oder Bonus-/Malus-Regelungen.“

Die eigene Rolle definieren
„Die KWP hat erhebliche Auswirkungen auf die Strom-, Gas-, und Fernwärmeinfrastrukturen. Sie kann nur dann erfolgreich umgesetzt werden, wenn alle Akteure und Stakeholder  zusammenarbeiten“, sagt Andreas Hinz vom Thüga-Kompetenzteam Netzstrategie. Energieversorger (EVU) sind vor Ort mindestens verpflichtete Datenlieferanten, können aber auch als Auftragnehmer den Wärmeplan erstellen. Und sie nehmen natürlich eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des beschlossenen Wärmeplans ein. Allerdings gibt es hier eine wachsende Konkurrenz an Dienstleistern oder Lösungsanbietern, die deutschlandweit agieren. „Energieversorger sollten ihre Rolle bei der KWP daher frühzeitig definieren und sich intern, spartenübergreifend vorbereiten“, sagt Hinz. „Diese Vorbereitung sollte – im Auftrag der Geschäftsführung – wie ein Projekt aufgesetzt und mit entsprechenden Ressourcen ausgestattet werden.“

Thüga-Leitfaden unterstützt
Der Thüga-Leitfaden „Vorbereitung auf die Gestaltung der Kommunalen Wärmeplanung“ bietet Partnerunternehmen Orientierung sowie konkrete Handlungsempfehlungen und unterstützt mit Vorarbeiten. Er basiert auf der Thüga-Workshopreihe „Dialog-Kommunale Wärmeplanung“ und berücksichtigt die absehbare Entwicklung der Gesetzgebung auf Bundes- und Landesebene. Er ist ein Gemeinschaftswerk der Thüga-Kompetenzteams Erzeugung und Netzstrategie sowie zahlreicher Mitautoren aus Partnerunternehmen.