Charta der Vielfalt

Bekenntnis zu Fairness, Offenheit und Toleranz

Zur Förderung von Motivation, Kreativität und Ideenreichtum pflegt die Thüga-Gruppe eine offene Unternehmenskultur:

Offen sein für die Verschiedenheit von Menschen mit ihren unterschiedlichen Talenten als Basis für eine gute Zusammenarbeit, das ist gute Tradition in der Thüga-Gruppe. Deswegen pflegen Thüga und die Thüga-Gruppe eine offene Unternehmenskultur und fördern die Vielfalt und die Talente ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dies erhöht die Motivation und fördert die Ressourcen an Kreativität und Ideenreichtum. Davon profitierten Sie und das gesamte Unternehmen.

Den gleichen Werten und Zielen hat sich die „Charta der Vielfalt“ verpflichtet, eine bundesweite Initiative von Unternehmen unter der Schirmherrschaft des Bundeskanzlers. Thüga hat sich diesen Werten und Zielen angeschlossen.

Die Unterzeichner der „Charta der Vielfalt“ verpflichten sich, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das die unterschiedlichen Talente in der Belegschaft anerkennt und fördert – unabhängig von Geschlecht, Rasse, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität.

Zu folgenden Grundsätzen bekennen sich u. a. die Unterzeichner der Charta:

  • Wir pflegen eine Unternehmenskultur, die von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung jedes Einzelnen geprägt ist. Wir schaffen die Voraussetzungen dafür, dass Vorgesetzte wie Mitarbeitende diese Werte erkennen, teilen und leben. Dabei kommt den Führungskräften bzw. Vorgesetzten eine besondere Verpflichtung zu.
  • Wir überprüfen unsere Personalprozesse und stellen sicher, dass diese den vielfältigen Fähigkeiten und Talenten aller Mitarbeitenden sowie unserem Leistungsanspruch gerecht werden.
  • Die Vielfalt der Gesellschaft innerhalb und außerhalb des Unternehmens anzuerkennen, die darin liegenden Potentiale wertzuschätzen und für das Unternehmen gewinnbringend einzusetzen.
  • Die Umsetzung der Charta zum Thema des internen und externen Dialogs zu machen.
  • Unsere Mitarbeitende über Diversity zu informieren und sie bei der Umsetzung der Charta einzubeziehen.

Vielfalt und Chancengleichheit

Der Thüga Holding-Konzern steht für Vielfalt und Mut zu Veränderungen. Diese Werte entsprechen nicht nur unserer Überzeugung, sondern sind zugleich Voraussetzungen für den Erfolg des Thüga Holding-Konzerns. Sie steigern unsere Wettbewerbsfähigkeit und unsere Attraktivität als Arbeitgeber.

Unser konzernweit geltender Verhaltenskodex ist ein Bekenntnis zu Vielfalt und Chancengleichheit, der für alle Mitarbeitenden und Führungskräfte gleichermaßen gilt. Der Kodex gibt vor, dass keine Mitarbeiterin und kein Mitarbeiter oder Bewerberin und Bewerber aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden darf. Diskriminierungen oder Belästigungen werden nicht hingenommen. Jeder Mitarbeitende hat seine Verhaltensweise an diesen Grundsätzen auszurichten. Deshalb werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Thüga Holding-Konzerns zum Verhaltenskodex regelmäßig geschult. Zudem wird der Verhaltenskodex regelmäßig auf Anpassungsbedarf überprüft und aktualisiert. Hierüber werden die Mitarbeitenden informiert.

In weiteren Organisationsanweisungen ist geregelt, wie im Rahmen des Compliance Managements mit Verdachtsfällen umgegangen werden muss. Der Verdacht auf einen Diskriminierungsvorfall kann insbesondere der ComplianceBeauftragten der Thüga Holding GmbH & Co. KGaA gemeldet werden.

Verantwortlich für die strategische Verankerung von Vielfalt und Chancengleichheit ist die Personalabteilung der jeweiligen Unternehmenseinheiten. Sie folgen dem klaren Auftrag, die Initiativen und Richtlinien zur Stärkung von Vielfalt und Chancengleichheit konzernweit auszubauen. Gleichzeitig ist es Aufgabe aller Führungskräfte, dies in ihren Teams zu leben. Das bedeutet, dass Geschäftsführungs- und Vorstandsmitglieder sowie Führungskräfte eine Vorbildfunktion für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausüben.

Um das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst umzusetzen, hat die Thüga Ziele im Hinblick auf den Anteil von Frauen in Führungspositionen formuliert.