Thüga unterstützt ausdrücklich das Ziel, in Deutschland die Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Zentraler Aspekt hierbei ist eine erfolgreiche und sozial verträgliche Wärmewende. Die bestehende Gasnetzinfrastruktur kann dazu beitragen, da sie klimaneutrale Gase kostengünstig zu den Industrie-, Gewerbe- und Haushaltskunden transportieren, saisonale Schwankungen zwischen Angebot  und Nachfrage ausgleichen und zudem die Herausforderungen beim Ausbau der erforderlichen Stromnetze erleichtern kann.

Hierfür wird eine zukunftsfähige Regulierung benötigt, um aus den heutigen gut ausgebauten Erdgasnetzen die Wasserstoffnetze von morgen zu entwickeln. Das von der EU-Kommission vorgeschlagene Ownership-Unbundling (d. h. die eigentumsrechtliche Trennung) von Erdgas- und Wasserstoffnetzen bewirkt indes das Gegenteil und wird den Hochlauf von Wasserstoff als klimaneutrales Gas ausbremsen, da insbesondere bei der Transformation von Erdgas- zu Wasserstoffnetzen kaum zu bewältigende administrative Hürden aufgebaut würden. Stattdessen benötigen wir eine realistische und bedarfsorientierte Regulierung, im Einklang mit dem Klimaziel bis 2045. Aus Thüga-Sicht sind folgende Aspekte dafür besonders entscheidend:

  • Gas-Verteilnetzbetreibern den Betrieb und Besitz von Wasserstoffnetzen ermöglichen
  • Optionale verkürzte kalkulatorische Nutzungsdauern möglichst flexibel und anlagenindividuell für Anlagenbestand im Gasnetz ermöglichen
  • Anschlusspflichten an die Gasnetze überarbeiten
  • Kunden vor zu hohen Netzentgelten schützen
  • Rückbau weitestgehend vermeiden und etwaige Rückbauverpflichtungen in bestehenden Konzessionsverträgen durch Gesetz ausschließen
  • Bundesweite kommunale Wärmeplanung einführen unter verpflichtender Einbeziehung von Gas-, Strom- und Wärmenetzbetreibern

Das ausführliche Positionspapier der Thüga mit detaillierten Vorschlägen für eine Transformationsregulierung der Gasnetze finden Sie hier.

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