Netzbetreiber sind dafür zuständig, Verlustenergie diskriminierungsfrei, transparent und marktorientiert zu beschaffen. Dies ist für sie auch finanziell sehr wichtig. Gemeinsam geht’s besser. 

Der volatile Markt und die stetig steigenden Strompreise machen die Beschaffung nicht einfacher – vor allem, wenn es wie bei der Verlustenergie um relativ kleine Mengen pro Netzbetreiber geht. Und bei der Fülle an Themen, die die Netzbetreiber derzeit beschäftigen, wie beispielsweise Redispatch 2.0, kann es hilfreich sein, Aufgaben abzugeben. Zum Beispiel die Beschaffung von Verlustenergie an Syneco.

Gut einkaufen

„Indem wir die Mengen der teilnehmenden Netzbetreiber bündeln, haben wir ganz andere Einkaufsmöglichkeiten“, sagt Manuel Kasalo von der Syneco Trading GmbH. Derzeit ist er dabei, die Verträge mit interessierten Netzbetreibern für die kommende Regulierungsperiode 2024 bis 2028 aufzusetzen. Syneco bündelt die Mengen jeweils für ein Jahr, teilt sie in gleichartige Lose auf und schreibt sie in Tranchen aus. Diese kauft sie zu  verschiedenen Zeitpunkten ein, um die Marktchancen zu nutzen.

Referenzpreis x Menge = Planwert

Die Kosten für die Beschaffung von Verlustenergie sind für die Anreizregulierung relevant, da sie in den volatilen Kostenanteil einfließen und die Anpassung der Erlösobergrenze beein!ussen. Für 2022 hat die Bundesnetzagentur einen Referenzpreis für Verlustenergie von 54,30 €/MWh festgelegt, 16,3 Prozent mehr als im Vorjahr. Der ansatzfähige Planwert – also der Wert, der in die volatilen Kosten ein!ießt – ergibt sich pro Kalenderjahr aus dem Produkt des Referenzpreises und der ansatzfähigen Menge. Diese wird für die Dauer einer Regulierungsperiode pro Netzbetreiber festgesetzt, eine jährliche Anpassung findet nicht statt. Schafft es der Netzbetreiber über die Bündelung durch Syneco, unter dem Preis von 54,30 €/MWh einzukaufen, dann ist es umso vorteilhafter (für den Netzbetreiber).

Die Vorteile auf einen Blick:

  • gesetzeskonformer, risikoarmer und strukturierter Prozess
  • günstige Beschaffung zu Marktpreisen inkl. Ausschreibungsnachweis
  • Reduzierung Ausschreibungsaufwand beim einzelnen Netzbetreiber
  • Minimierung des Personalrisikos beim Netzbetreiber
  • Nutzung des Marktzugangs und der hohen Bonität des Dienstleisters