Mit Hilfe eines Ampelsystems können im Softwaretool „osapiens HUB – supplier os“ Risiken erkannt und adressiert werden. Für Thüga ist es ein effektiver Baustein beim Einhalten des neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.

Bezahlt ein Lieferant weniger als Mindestlohn? Beschäftigt er Kinder? Vertrauen ist gut, Kontrolle besser. Sie erfolgt durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Seit Januar ist es in Kraft; Hauptanliegen ist das Einhalten von Menschenrechten und Umweltschutz in der Lieferkette. Aktuell betrifft das Gesetz Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden. Für die nächste Stufe ab Januar 2024 fallen Unternehmen mit mindestens 1.000 unter das LkSG. Einen weiteren Gesetzesvorschlag mit verschärften Anforderungen plant die EU-Kommission. Thüga hat mit ihren Konzernunternehmen auch selbst eine Lieferantenrolle für Unternehmen – wie im Bereich Gashandel oder IT-Dienstleistungen. Daher muss sie diesen gegenüber nachweisen, als Lieferant alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Ampelsystem für die Bewertung

Als zentralen Baustein zur Risikobeurteilung hat Thüga die Software „osapiens HUB – supplier os“ angeschafft. „Wir wollten mit den Kolleg:innen der Mainova eine effektive Lösung für diese Aufgabe anbieten“, sagt Christiane Holzapfel, die bei der Thüga-Materialwirtschaft den Themenbereich „Nachhaltigkeit in Lieferketten“ verantwortet. Mit Hilfe eines Ampelsystems können Risiken in der Lieferkette erkannt und behoben werden. In einer Kombination aus unternehmensspezifischen Codes und künstlicher Intelligenz wird eine Ersteinschätzung ermittelt. „Da tauchen für Bangladesch andere Fragen auf als für Deutschland“, so Holzapfel. Werden alle Fragen zufriedenstellend beantwortet, springt die Bewertung auf Grün. Wird der Lieferant wegen offener Punkte in Orange oder Rot angezeigt, muss er einen tiefergehenden Fragebogen ausfüllen, den das System automatisch versenden kann.

Konkrete Maßnahmen bei Problemen

Herrscht danach immer noch keine Klarheit, folgen konkrete Maßnahmen zur Verifizierung. „Ein Vor-Ort-Audit wäre möglich. In letzter Konsequenz muss man die Geschäftsbeziehung mit Lieferanten beenden und Alternativen suchen“, so Holzapfel. Unternehmen sind verpflichtet, allen Hinweisen zu Menschenrechtsverstößen in der Lieferkette nachzugehen, auch wenn es Vorlieferanten betrifft. „Wir haben eine Meldestelle eingerichtet, in der Verstöße anonymisiert gemeldet werden können“, so Holzapfel.

Erkenntnisse im Beschaffungsnetzwerk teilen

Damit alle Partnerunternehmen mit der gleichen Software arbeiten können, hat der Thüga-Einkauf einen Rahmenvertrag abgeschlossen. „So können wir unproblematisch unsere Erkenntnisse mit den Teilnehmern des Beschaffungsnetzwerkes teilen“, so Holzapfel. Auch die teils aufwendigen Bewertungsprozesse für Lieferanten müssen in der Thüga-Gruppe dann nur einmal gemacht werden. Ein Koordinatoren-Netzwerk mit Kolleg:innen der Thüga-Partnerunternehmen ist im Aufbau. Gerne können Sie sich melden, um das Nachhaltige BeschaffungsNETZWERK mit Leben zu füllen.