Die Verlängerung des Finanzierungsinstruments Margining für den Energiehandel stützt kommunale Energieversorger nicht ausreichend – verstaatlichte Vorlieferanten wälzen bei fallenden Marktpreisen eigene Risiken auf Energiehändler, Stadtwerke und Regionalversorger ab.

Die von der Bundesregierung jüngst beschlossene Fortführung des „Finanzierungsinstruments Margining“ zur Stabilisierung der Energiemärkte ist zwar einerseits zu begrüßen, andererseits für Energiehändler, Stadtwerke und Regionalversorger aber weitgehend wirkungslos. Das Ziel, am Energiehandel beteiligte Unternehmen angesichts stark schwankender Preise mit ausreichend Bonität zu versorgen, wird leider nicht erreicht, lautet das Urteil der Thüga, des bundesweit größten kommunalen Netzwerks von Stadtwerken und Regionalversorgern.

„Aktuell fallende Großhandelspreise für Energie wiegen die Politik in falscher Sicherheit. Stadtwerke können die gleichzeitig steigenden Sicherheitsanforderungen der Vorlieferanten ohne zusätzliche Sicherheiten oder Garantien kaum mehr stemmen. In der Folge könnte kommunalen Energieversorgern der Zugang zu den Beschaffungsmärkten versperrt werden, sodass sie ihren Versorgungsauftrag nicht mehr länger erfüllen können“, warnt Michael Riechel, Vorsitzender des Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft.

Als die Preise an den Energiemärkten in Folge des Ukraine-Kriegs stark stiegen, mussten Händler und Stadtwerke die steigenden Adressrisiken ihrer Vorlieferanten tragen. Bei den aktuell fallenden Marktpreisen kehrt sich die Situation um: Jetzt müssten eigentlich die Vorlieferanten die steigenden Adressrisiken tragen. Die Vorlieferanten versuchen jedoch, diese eigenen Risiken durch Vergabe von individuellen Kreditlinien für ihre Kunden, die Stadtwerke, zu begrenzen und fordern bei Erreichen der Kreditlinien zusätzliche Sicherheiten ein. Dadurch wird der Beschaffungsmarkt für Stadtwerke extrem schwierig, da die vorhandenen Kreditlinien selbst von bonitätsstarken Kunden wegen des starken Marktpreisverfalls kaum mehr ausreichen.

„Die Bundesregierung muss hier schleunigst nachbessern: Das bestehende ‚Finanzierungsinstrument Margining‘ darf nicht auf börsliche Verkaufsgeschäfte begrenzt sein, sondern muss für alle Energieunternehmen – auch Stadtwerke – zugänglich sein, unabhängig von Größe und Eigentümerstruktur. Neben der Finanzierung reiner börslicher Sicherheiten müssen auch Sicherheitsbedarfe aus Spot-Beschaffung und bilateralem Handel (OTC) Berücksichtigung finden“, fordert Thüga-Chef Michael Riechel. „Schließlich stellt sich die Frage, warum verstaatlichte Vorlieferanten ihre kommunalen Kunden, wie Stadtwerke es sind, aufgrund starrer Risikomanagement-Regeln praktisch vom Markt ausschließen. In der weiterhin existierenden Energiekrise kann dies eigentlich kein gewollter Effekt sein“, so Riechel weiter.

Die kommunalen Partner der Thüga hatten die Politik auf diesen Sachverhalt bereits im November 2022 hingewiesen und Vorschläge unterbreitet, wie die Hürden für den Zugang der Stadtwerke zum „Finanzierungsinstrument Margining“ einfach und schnell abgebaut werden könnten (vgl. Handlungs- und Lösungsempfehlungen der Task Force Politische Willensbildung des Beirats der Thüga Aktiengesellschaft). „Wir erwarten von der Bundesregierung, dass diese Vorschläge nun ernsthaft geprüft und entsprechend umgesetzt werden“, fordert Michael Riechel.

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