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Der Markt für Großbatteriespeicher wächst weiter. Trotz regulatorischer Diskussionen bleiben die Rahmenbedingungen attraktiv. Mit Leitfaden, Expertennetzwerk und Projektunterstützung begleitet die Thüga ihre Partnerunternehmen beim Einstieg ins BESS-Geschäft.
Der Speichermarkt bleibt attraktiv, der Einstieg weiterhin sinnvoll“, versichert Thomas Deuschle aus der Thüga-Abteilung Erzeugung. „Der Bedarf an Flexibilität wird durch den steigenden EE-Anteil weiter zunehmen.“ Geschäftsmodelle basieren vor allem auf der Teilnahme am Spot- und Intraday-Markt beim Arbitragehandel sowie am Regelenergiemarkt. Der Netzentwicklungsplan sieht bis zum Jahr 2037 je nach Szenario eine installierte Großspeicherleistung von 41 bis 94 Gigawatt (GW) vor. Laut Marktstammdatenregister liegt die derzeitige Speicherleistung bei rund 4 GW, weitere 21 GW sind in Planung. Diese Zahl wird bald steigen, denn laut BDEW wurden im vergangenen Jahr Netzanschlusszusagen von 78 GW getätigt. „Aktuell übersteigen die Planungen die Genehmigungen – netzdienliche Standorte und freie Netzverknüpfungspunkte sind daher entscheidend für BESS-Projekte“, so Kieron Funk aus der Thüga-Innovation.

Gemeinsam schnüren Deuschle und Funk sowie zahlreiche Kolleginnen und Kollegen aus den Thüga-Bereichen Markt, Innovation, Einkauf, Recht und Netze weiter am BESS-Unterstützungspaket. So ist kürzlich der BESS-Leitfaden erschienen. Er liefert einen Überblick über sämtliche regulatorische, technische und wirtschaftliche Aspekte sowie Lösungsansätze für die Umsetzung. Mit im Boot: Thüga Erneuerbare Energien als Partner für die Projektentwicklung und Syneco als Vermarktungspartner.
Für Stadtwerke mit laufenden BESS-Projekten gibt es Entwarnung: Die Netzentgeltbefreiung nach § 118 EnWG für Speicher, die bis Anfang August 2029 in Betrieb gehen, bleibt bestehen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ihre zwischenzeitlich geplanten Verschärfungen zurückgenommen. Eine etwaige rückwirkende Belastung bereits genehmigter Projekte ist ebenfalls vom Tisch. Auch bei den dynamischen Netzentgelten ging die Behörde auf die Branchenbedenken ein: Sie sollen frühestens ab 2030 eingeführt werden, zunächst auf den höchsten Spannungsebenen. Grundsätzlich will die BNetzA jedoch die Netzkosten auf mehrere Schultern verteilen, daher sollen künftig auch Erzeuger und Speicher ein jährliches Kapazitätsentgelt entrichten. EEG-Anlagen bleiben davon ausgenommen, sofern sie vor Inkrafttreten der neuen Netzentgeltsystematik an einer EEG-Ausschreibung teilnehmen.
„Ein weiterer zentraler Baustein für die Realisierung von BESS-Projekten ist die Präqualifikation geeigneter EPCs“, so Florian Diermeier vom Thüga-Einkauf. EPCs sind Generalunternehmer oder Projektierer, die den Speicher vor Ort umsetzen. „Unser Ziel ist ein fester Pool qualifizierter Anbieter. Statt individueller Marktanfragen mit mehrstufigen Angebotsprozessen sind künftig gezielte Ausschreibungen auf Basis des präqualifizierten Pools geplant, die auch mit dem europaweiten Vergaberecht konform sind.“