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Rund um die Stilllegung von Gasanschlüssen herrscht in vielen (Kosten-)Fragen noch Rechtsunsicherheit. Fest steht: Der gebündelte Einspruch zu einem konkreten Sachverhalt von Thüga-Partnerunternehmen beim technischen Regelwerk des DVGW war erfolgreich – und sorgt für Entlastung.
Stein des Anstoßes waren Kopflöcher. Ein Kopfloch ist eine kleine Baugrube, die punktuell ausgehoben wird, um an eine unterirdische Leitung zu gelangen. Im Falle der Stilllegung eines Netzanschlusses lautete die Frage: Müssen für die Trennung der Gasleitung des Kunden vom Netz zwei Kopflöcher gegraben werden oder reicht eines? Kostenpunkt pro Kopfloch: von rund 1.500 bis 3.500 Euro.
„Der Entwurf des Arbeitsblatts G 459-I des technischen Regelwerks des DVGW sah zwei Kopflöcher vor“, berichtet Niklas Zigelli von der Thüga-Abteilung Technik im Bereich Netze. „aus praktischer Sicht von Netzbetreibern in der Gruppe eine unnötige Maßnahme!“ Denn jeder zusätzliche Arbeitsschritt erhöht die Kosten einer Stilllegung. Und genau diese Kosten rückten im vergangenen Herbst verstärkt in den Fokus der Netzbetreiber: Das Institut für Wirtschaftsprüfer hatte die Diskussion darüber angestoßen, dass Netzbetreiber Rückstellungen für die Stilllegung von Gasnetzen bilden müssen. Die Bundesnetzagentur sieht vor, Kosten für Rückstellungen zur Stilllegung und zum unvermeidbaren Rückbau grundsätzlich regulatorisch zu berücksichtigen.
Zurück zu den Kopflöchern: „Auf Initiative von energie schwaben bildeten wir eine Expertengruppe aus Energienetze Bayern, Schwabennetz und Thüga Energienetze“, so Zigelli weiter. „Die Koordination, um den Einspruch zu erarbeiten, habe ich übernommen.“ Der in der Expertengruppe abgestimmte Entwurf ging anschließend über den Verteiler des Forum Netze an alle Thüga-Partnerunternehmen: Je mehr sich anschließen, desto größer das Gewicht beim Konsultationsverfahren des DVGW. Letztendlich machten neun Partnerunternehmen mit: Sie haben auf Grundlage des abgestimmten Einspruchs selbst beim DVGW eingesprochen.
Die konzertierte Aktion war von Erfolg gekrönt: Im Juni gab der DVGW dem Einspruch sinngemäß statt. Zigelli: „Durch unseren Einspruch wurde ein zweites Kopfloch als rein optional definiert.“ Die Folge: Kosteneinsparungen; wie hoch diese konkret sein werden, ist schwer zu sagen: Derzeit werden Hausanschlüsse in der Regel inaktiv gemacht, also nur die Leitung im Haus getrennt. Eine Stilllegung beziehungsweise ein Rückbau kommt oft nur bei alten Hausanschlüssen oder auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor. „Dennoch gehe ich von Einsparungen von mehreren Hundertausenden Euro in den nächsten Jahren für die Thüga-Partner aus“, bekräftigt Zigelli.
Noch ist viel Musik in der Stilllegungs-Thematik: Derzeit ist ein neues DVGW-Regelwerk in Arbeit, das beschreibt, wie ein kompletter Leitungsstrang – also viele Hausanschlüsse auf einmal – stillzulegen ist. Außerdem ist beim Bundesgerichtshof (BGH) ein Verfahren anhängig, wer die Kosten für die Stilllegung eines Netzanschlusses tragen muss. Das Oberlandesgericht Oldenburg vertritt die Auffassung, dass die Netzbetreiber in der Plicht sind. In der Praxis ist die Rechtslage jedoch weiterhin umstritten. Eine Entscheidung des BGH wird nach aktueller Einschätzung nicht mehr im Jahr 2026 erwartet. Bis dahin bleibt die Frage der Kostentragung rechtlich offen. BGH muss über Kostenerstattung für den Rückbau von Gasnetzanschlüssen entscheiden | VKU
Thüga und der DVGW
DVGW steht für Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.. Er erstellt das technische Regelwerk, das für alle Unternehmen der Branche verbindlich ist – und die wiederum an seiner Entstehung beteiligt sind. Diese Art der technischen Selbstverwaltung ist in der EU einmalig. Da Mitarbeitende der Thüga in zahlreichen technischen Gremien beim DVGW vertreten sind, sind auch sie nah an der Regelwerkserstellung dran. Das Regelwerk bzw. die Merk-/ und Arbeitsblätter werden mindestens alle fünf Jahre aktualisiert: Das Fachgremium erarbeitet den Entwurf, dieser wird im Gelbdruck veröffentlicht. Nun können Einsprüche eingereicht werden. Das Fachgremium bewertet alle Stellungnahmen und entscheidet, welche Änderungen übernommen werden. In der Regel erfolgt dann die Verabschiedung der endgültigen Fassung und die Veröffentlichung des Weißdrucks.
Trennung – Stilllegung – Rückbau: Die Trennung – also das Kappen der Netzanschlussleitung – ist der wesentliche Teil der Stilllegung. Letztere beinhaltet außerdem das Entlüften der Leitung sowie den Ausbau von Gashausdruckregler und Zähler. Die Leitung bleibt jedoch im Boden. Beim Rückbau wird die gesamte Leitung aus dem Boden gebaggert, was sehr hohe Kosten verursacht. Nach derzeitigem Stand der EnWG-Novelle besteht für Netzbetreiber (noch) keine entsprechende Verpflichtung.