Schaltanlagen mit dem klimaschädlichen Gas SF6 dürfen ab 2026 nicht mehr in Betrieb gehen – was das für Netzbetreiber bedeutet. 

Das Verbot erfolgt gestaffelt nach Netzebenen, Stichtag für neue Mittelspannungs-Schaltanlagen bis 24 kV ist der 1. Januar 2026. Thüga hat vorgesorgt und Rahmenverträge unter Dach und Fach gebracht. „Anlagen von Siemens und Schneider Electric haben wir gemeinsam mit dem Thüga-Einkauf präqualifiziert“, berichtet Sophie Boche aus der Thüga-Abteilung Technik. „Es handelt sich um hermetisch gekapselte, gasisolierte Schaltanlagen mit Luft oder Luftbestandteilen. Wir sind mit weiteren Herstellern im Gespräch und planen die Zulassung weiterer Alternativen.“ 

Stationen ebenfalls betroffen

Schaltanlagen sind häufig in Ortsnetzstationen untergebracht. Da die neuen Modelle höhere Drücke haben, können die alten Stationskörper häufig nicht mehr verwendet werden. Beim Schaltanlagentausch muss oft gleich die ganze Station ersetzt werden. Dadurch steigen die Kosten im Bestand für die Netzbetreiber. „Im Sinne der Nachhaltigkeit begrüßen wir das Verbot von SF6“, sagt Boche. „Andererseits ist zu hinterfragen, wie nachhaltig es ist, funktionsfähige Stationsgebäude vorzeitig ersetzen zu müssen.“  

Die rechtzeitige Inbetriebnahme von noch vorhandenen SF6-Schaltanlagen kann im Zusammenspiel mit den Stationen eine Herausforderung sein. „Auch hier spielt das Nadelöhr Monteurskapazitäten eine Rolle“, sagt Sophie Boche. „Es ist unbedingt zu dokumentieren, warum eine SF6-Anlage nicht fristgerecht in Betrieb genommen werden kann.“ Boche rät: „Wer noch eine SF6-Schaltanlage im Lager hat, die bereits vor dem Stichtag in Betrieb war, der sollte sie hüten. Sie könnte als Störreserve dienen.“ 

Wenn der Austausch einer Station ansteht, weil eine SF6-freie Schaltanlage eingebaut werden muss, lohnt es sich, zugleich über eine digitale Ortsnetzstation nachzudenken. „Im Zuge unseres Projekts Netzmanagement sind wir dabei, Empfehlungen dafür auszuarbeiten“, so Boche.