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Was sich 2026 beim bidirektionalen Laden ändert, wo die Thüga-Leitlinie hilft und wie es im Projekt BiFlex weitergeht.
Es bewegt sich was beim bidirektionalen Laden: Seit Jahresbeginn entfallen doppelte Netzentgelte und teilweise die Stromsteuer. Für 2026 plant die Bundesregierung ein Gesetz zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten (MiSpeL), das Hürden aus dem Weg räumen soll. Mit der neuen Thüga-Leitlinie können Partnerunternehmen eigene Produkte planen oder Kundenanfragen beantworten. „Die Leitlinie beantwortet zentrale Fragen“, sagt Sven Martens, Innovationsmanager bei Thüga. „Beispielsweise: Welche technischen Voraussetzungen gelten für Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur? Was ist beim Netzanschluss und bei der Rückspeisung zu beachten? Wie sieht es mit dem Mitarbeiterladen aus? Was bringt die MiSpeL-Gesetzgebung?“
Mittlerweile kommen vermehrt Kundenanfragen bei den Versorgern an. Der Wunsch von Kundschaft und Mitarbeitenden, selbst vom bidirektionalen Laden zu profitieren, wächst. Doch bei der Kundenberatung gibt es einige Dinge zu beachten. Das weiß auch Valery Greil, Innovationsmanagerin bei Thüga. Sie ist Teil des Projekt-Teams von BiFlex Industrie, eines Forschungsprojekts, bei dem mehrere Partner aus Wissenschaft und Industrie das bidirektionale Laden gemeinsam aus unterschiedlichen Perspektiven untersuchen. Die Thüga und BS Energy kümmern sich um die praktische Umsetzung möglicher Business-Cases. „Mittlerweile läuft bei der BS Energy der Feldversuch“, erklärt Greil. „Fünf Fahrzeuge aus dem Fuhrpark laden nicht nur, sondern speisen bei Bedarf auch Energie in das Firmennetz ein.“ Bis es so weit war, galt es technische Fragen zu klären und die Ladeinfrastruktur in Betrieb zu nehmen. „Aktuell ist bidirektionales Laden vor allem mit Gleichstrom einfach möglich. Die verfügbare Technik dafür ist teurer“, sagt Greil. „Im privaten Haushalt lohnt sich so eine Investition noch nicht.“
Bei Wechselstrom ist die Auswahl der möglichen Fahrzeuge aktuell begrenzt. „Aber beispielsweise für die Eigenstromoptimierung zu Hause entstehen Lösungen, die über das Jahr erschwinglich werden“, sagt Greil. Im Laufe des Jahres testet das Team drei mögliche Anwendungsfälle. Die Ergebnisse werden regelmäßig im Extranet veröffentlicht. Auch die Leitlinie plant das Projektteam auf dieser Basis zu aktualisieren. Martens weist auf einen weiteren Punkt hin: „Momentan testen wir ausschließlich im Firmennetz, also hinter dem Zählerpunkt.“ Auf Grund der komplexen Regulatorik schließt das Projektteam eine Netzeinspeisung in das Verteilnetz aus: „Das schränkt die möglichen Anwendungen noch ein.“ Die Gesetzesänderungen, die die Bundesregierung plane, könnten dies im Laufe des Jahres ändern. Bei Bedarf passen die Experten bei Thüga deswegen die Leitlinie an und pflegen eine Liste mit Antworten auf häufig gestellte Fragen.