Für die Wärmewende braucht es einen angemessenen Rechtsrahmen. Was kommt, was bleibt, was wünschen sich die Versorger? Unter anderem eine langfristige Zielperspektive. Ein Überblick.

BEW: Entwurf mit Bauchschmerzen

Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) heißt der Entwurf der Förderrichtlinie, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Juli vorgelegt hat. Ziel des Entwurfs ist es, den Anteil erneuerbarer und klimaneutraler Wärmequellen in den Wärmenetzen bis 2030 auf 30 Prozent auszubauen. Lange hat die Energiebranche auf diese Richtlinie gewartet, die erstmalig die Förderung erneuerbarer und klimaneutraler Wärmeerzeugung sowie der zum physischen Ausbau der Wärmenetze notwendigen Infrastruktur vorsieht. Der Entwurf ist auf eine Laufzeit von sechs Jahren angelegt. Pro Jahr sollen 400 Megawatt erneuerbare Wärmeerzeugungsleistung installiert und Gesamtinvestitionen in Höhe von 690 Millionen Euro angereizt werden. Bei einer angenommenen durchschnittlichen Förderquote von 40 Prozent bedeutet das ein jährliches Fördervolumen von rund 300 Millionen Euro.

Durchbruch gelungen?

Ist die BEW jetzt der Durchbruch für das dringend benötigte Förderprogramm für die Wärmewende? Die Antwortet lautet: Jein. Ein „Ja“, weil ohne Förderrichtlinien Unternehmen nicht in grüne Technologien investieren werden. „Wir halten das Programm für essenziell für die Transformation der Fernwärme“, betont auch Stefan Lochmüller. Der Energie- und Wasserexperte der N-ERGIE beschäftigt sich seit Jahren mit der Thematik. Nur mit Förderprogrammen könnten große Unternehmen einen Transformationsplan und damit einen Investitionsplan erstellen. „Die N-ERGIE muss in den nächsten Jahren eine Milliarde investieren“, gibt er zu bedenken. Die BEW ist also nötig. Nur: „Gleichzeitig haben wir große Bauchschmerzen, weil das Programm maximal unterausgestattet ist“, erklärt Lochmüller. Im Haushalt sei die Förderung mit 270 Millionen pro Jahr verbucht. „Die Energieversorger brauchen aber mindestens eine Milliarde Mindestausstattung jährlich, um die angestrebten Klimaziele zu erreichen. Der Experte: „Das zeigt, wie wenig man in Berlin von unserer Branche hält oder sich von der Transformation der Fernwärme erwartet.“ Jetzt müsse man abwarten, wie die neue Regierung mit der Förderrichtlinie umgehe. Lochmüller: „Ich wage keine Prognose, ob, wann und in welcher Form der Entwurf im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird.“

KWK, Gebäude und Fernwärme

Eine effiziente Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) kann in der Transformation zur klimaneutralen Strom- und Wärmeversorgung ein Back-up für die Fluktuation bei erneuerbaren Energien sein. Grundlage für die Förderung von KWK-Anlagen ist seit 2000 das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). „Die Förderung ist zurzeit auskömmlich, doch es fehlt eine langfristige Zielperspektive“, sagt Walter Galonska vom Thüga-Kompetenzteam Erzeugung (MA-E). „Bis 2026 ist das jetzige KWKG genehmigt. Ob die Förderung danach wie geplant bis 2029 weiterläuft, wissen wir nicht, denn die EU hat beihilferechtliche Bedenken angemeldet.“

Unklare Rolle

Welche Rolle wird also die KWK in Zukunft spielen – vor allem im Kontext der Energiewende? Welchen – möglichst investitionssicheren – Weg können die Energieversorger einschlagen? „Das ist die entscheidende Frage“, sagt KWK-Experte Dr. Anton Winkler aus dem Thüga-Kompetenzteam Erzeugung. Er nimmt gemeinsam mit Markus Wörz aus der Thüga-Stabsstelle Energiepolitik an der Studie „KWK 2045“ der Initiative Zukunft Gas teil, um dabei mitzuwirken, Funktion und Nutzen der KWK für die Zukunft herauszuarbeiten.

Baulicher Wärmeschutz und Erneuerbare

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom Juni 2021 ist für die Wärmebranche ebenfalls wichtig. Es führt verschiedene vorherige Gesetze zusammen und schreibt einen möglichst sparsamen Einsatz von Energie in Gebäuden fest. Effiziente Anlagentechnik, hochwertiger baulicher Wärmeschutz und erneuerbare Energien sind hier die Schlagworte. „Das GEG legt zum Beispiel fest, dass Ölheizungen ab 2026 nur unter bestimmten Bedingungen eingebaut werden dürfen“, sagt Winkler.

Komplexität erschwert Umsetzung

Weiterhin relevant, vor allem für Fernwärme-Versorger: AVBFernwärmeV und FFVAV*. Diese Verordnungen klingen kompliziert – und sind es auch. Sie beinhalten Abrechnungs- und Informationspflichten gegenüber den Endkunden. „Das treibt die Versorger stark um“, so Winkler. „Vor allem die Frage, wie sie praktisch damit umgehen sollen.“ Generell beobachtet er, dass eine überbordende Komplexität von Gesetzen und Verordnungen den Energieversorgern zunehmend die praktische Umsetzung erschwert

Klimaneutrale Gase für Wärmewende managen

Mit ihrem Positionspapier „Treibhausgas-Minderungsquote für Gas“ wendet sich die ThügaGruppe an die politischen Entscheidungsträger. Thüga und 67 Thüga-Partnerunternehmen fordern darin eine verbindliche, stetig ansteigende Treibhausgas-Minderungsquote für Gas, die konkret  festlegt, wie die CO2-Emissionen in der Gasversorgung Schritt für Schritt sinken müssen. Die Umsetzung erfolgt über die Energieversorger, die CO2-Emissionen von Gas über den Einkauf von Wasserstoff und nachhaltigem Biogas senken.