Dr. Constantin H. Alsheimer, Vorstandsvorsitzender der Thüga Aktiengesellschaft Quelle: Astrid M. Obert

“Der Bundestag hat gerade die Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) beschlossen. Das war dringend notwendig; Thüga hat sich dafür schon lange eingesetzt. Für das Energiesystem der Zukunft ist das KWKG ein zentraler Baustein. Die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist effizient und flexibel und trägt zur Bezahlbarkeit von Energie und zur Versorgungssicherheit bei.

In der Thüga-Gruppe arbeiten alle Gaskraftwerke mit dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung – in Zukunft mit grünem Wasserstoff klimaneutral. Aus unserer Sicht ist die Kraft-Wärme-Kopplung unverzichtbar für das Gelingen der Energie- und Wärmewende vor Ort. Zusätzlich stabilisieren KWK-Anlagen auch das gesamte Stromsystem.

Mit dem heute beschlossenen Gesetz haben wir für die in Vorbereitung befindlichen Projekte Planungssicherheit. Ein erster wichtiger Schritt, der aber noch nicht ausreicht. Mit Blick auf völlig neue Planungen über das Jahr 2026 hinaus und die Transformation zu grünem Wasserstoff muss das KWKG von der nächsten Bundesregierung konsequent weiterentwickelt und bis 2035 verlängert werden.

Die KWK-Reform geht Hand in Hand mit dem Aufbau effizienter Wärmenetze. Es wäre klug, auch die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) in diesem Zuge rechtlich zu verankern und mit dem KWKG zu verzahnen.”

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