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Thüga-Chef Dr. Constantin H. Alsheimer drängt anlässlich des Kabinettsbeschlusses zum „Gaspaket“ auf klare Finanzierungsregeln, straffe Fristen und schnelle Genehmigungen.
Das Gasverteilnetz versorgt 1,4 Millionen Industrie-, Gewerbe- und Mittelstandskunden sowie 21 Millionen Haushalte. Auch ein großer Teil der gasbasierten Strom- und Fernwärmeerzeugung ist daran angeschlossen. Die Unternehmen der Thüga-Gruppe betreiben mehr als 80.000 Leitungskilometer und damit 15 Prozent aller deutschen Verteilnetze.
Mit der Umsetzung des europäischen Gas- und Wasserstoff‑Binnenmarktpakets hat die Bundesregierung am 25. März 2026 erstmals eine gesetzliche Grundlage für den Gasnetzumbau vorgelegt. Thüga‑Vorstandsvorsitzender Dr. Constantin H. Alsheimer begrüßt diesen Schritt:
„Der Umbau des Gasverteilnetzes ist entscheidend für Industrie- und Wärmeversorgung in Deutschland. Der Kabinettsbeschluss ist darum richtig und wichtig. Damit dieser Umbau erfolgreich umgesetzt werden kann, brauchen wir dringend eine verlässliche Finanzierung, klare Fristen für Netzumstellungen, weniger Bürokratie sowie schnelle Genehmigungen.“
Das Verteilnetz habe einen Wiederbeschaffungswert von rund 270 Milliarden Euro und sollte auf der Grundlage der kommunalen Wärmeplanungen für die Zukunft transformiert werden. Vorgaben nur für das Kernnetz reichten nicht aus. „Wir sollten die Infrastruktur, die wir bereits besitzen, nutzen und transformieren. Das ist volkswirtschaftlich sinnvoll und hält die Energiewende bezahlbar.“
Für die Finanzierung der Transformation schlägt Alsheimer zwei zentrale Maßnahmen vor. „Der Bundestag sollte klare regulatorische Leitplanken für die Finanzierung von Wasserstoffverteilnetzen beschließen. Ohne die Streckung der Kosten durch ein Amortisationskonto und Finanztransfers zwischen Erdgas und Wasserstoff droht der Umbau zu scheitern – mit Folgen für Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz“, so Alsheimer.
Auch bei den Fristen fordert Alsheimer realistische Vorgaben. Frühzeitige Informationen seien wichtig, sollten aber nicht überzogen sein: „Eine Ankündigungsfrist von zehn Jahren für den Netzumbau ist unverhältnismäßig lang. Denn sonst können Netzbetreiber erst Ende des nächsten Jahrzehnts den Umbau beginnen. Damit wären die Klimaziele nicht mehr erreichbar. Fünf Jahre reichen aus, wenn das Netz umgestellt wird oder eine sichere Alternative bereitsteht.“
Das Gaspaket biete auch eine Chance für Bürokratieabbau: „Genehmigungen müssen einfach, zügig und verlässlich erfolgen. Umbaupläne sollten innerhalb von sechs Monaten genehmigt und Änderungen innerhalb von drei Monaten geprüft werden.“
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