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Thüga-Chef Dr. Constantin H. Alsheimer warnt vor ausufernden Vorgaben und fordert Klarheit bei Finanzierung.
Anlässlich des Gesetzentwurfs zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets sagt der Vorsitzende des Vorstands der Thüga, Dr. Constantin H. Alsheimer:
„Das Gasverteilnetz versorgt 1,8 Millionen Industrie-, Gewerbe- und Mittelstandskunden, 21 Millionen Haushalte sowie einen Großteil der gasbasierten Strom- und Fernwärmeerzeugung. Sein Umbau ist daher systemrelevant. Damit er gelingen kann, brauchen Verteilnetzbetreiber Klarheit. Klarheit bei der Planung. Klarheit bei gesetzlichen Vorgaben. Und vor allem Klarheit bei der Finanzierung.
Der heute vorgelegte Gesetzentwurf ist eine Grundlage. Er schreibt eine Entwicklungsplanung vor, die neben der Stilllegung auch die Umstellung des örtlichen Gasnetzes auf Wasserstoff oder Biomethan regelt. Dass der Rückbau von Leitungen vermieden werden soll, ist ökologisch nachvollziehbar und ökonomisch konsequent.
Problematisch sind die bei der Trennung von Gasanschlüssen vorgesehenen Vorgaben. Mindestens zehn Jahre im Voraus sollen Netzbetreiber ausführlich Auskunft über Gründe, Verfahren, Zeitplan, Alternativen und Fördermöglichkeiten geben. Gleichzeitig soll auf der Ebene der Fernleitungsnetze eine Frist von fünf Jahren gelten. Diese wäre mit Blick auf Einheitlichkeit auch auf der Verteilnetzebene sinnvoll.
Noch schwerer wiegt die Unklarheit bei der Finanzierung der Gasnetz-Umstellung auf Wasserstoff – für die nach wie vor der Regulierungsrahmen fehlt. Hierzu liefert der Gesetzesentwurf keine konkreten Leitlinien, sondern delegiert die Verantwortlichkeit in Richtung Bundesnetzagentur, was wertvolle Zeit kostet. Schon 2024 haben wir als Thüga konkrete Vorschläge zur Finanzierung der Gasnetztransformation gemacht. Ohne Finanzierung ist weder die Planung noch die Errichtung eines Wasserstoffverteilnetzes möglich. Die Netzbetreiber brauchen Klarheit – jetzt.“
Pressefoto heruntergeladen (JBG 17 MB)
(Quelle : Thüga AG/ Bruniecki)